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08.12.2012 12:56
Gelöst! Gehe zu Lösung.
21.02.2018 16:20 Zuletzt bearbeitet: 01.10.2021 12:37 durch den Autor
Hallo zusammen.
Das Setzen des OptIn lässt sich nur bei einem Gespräch mit einem Kundenservice-Mitarbeiter setzen. Entweder über die Hotline (Kurzwahl 2202 vom Handy), im Telekom Shop oder über uns, dem Telekom hilft Team (Bitte Profil mit Rückrufnummer befüllen). Ein Onlineformular steht nicht zur Verfügung.
Bitte beachtet bei der Rufnummernmitnahme folgendes:
1. Der OptIn ist nur dann notwendig, wenn die Rufnummer aus einem laufenden Vertrag heraus portiert werden soll. Soll die Rufnummer erst zum Vertragsende portiert werden, ist KEIN OptIn nötig.
2. Bei Prepaid wird kein OptIn gesetzt. Damit die Rufnummer portiert werden kann, muss die Prepaidkarte lediglich gekündigt werden. Mit der Kündigung wird die Karte dann sofort inaktiv. Will man dies vermeiden und einen unterbrechungsfreien Übergang haben, dann ist der Kontakt zum Kundenservice nötig.
Weitere Informationen zum Thema Rufnummernmitnahme findet ihr an folgender Stelle:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/rufnummer/rufnummer-zu-anderem-anbieter-mitnehmen
Viele Grüße
Michael
08.12.2012 13:13
08.12.2012 13:17
08.12.2012 13:23
08.12.2012 13:34
08.12.2012 13:47
11.12.2012 10:05
30.09.2014 18:45
30.09.2014 19:15
30.09.2014 19:18
17.09.2015 12:13
Ob, ich wohl genauso viele wenig hilfreiche Antworten bekomme, wenn ich nach einer Vertragsverlängerung fragen würde.
19.09.2015 10:25
25.09.2015 20:29
28.09.2015 19:22
02.05.2016 20:55 Zuletzt bearbeitet: 29.06.2016 14:31 durch den Autor
Hallo zusammen,
ich möchte an dieser Stelle etwas mehr Klarheit zum genannten Vorgang schaffen. Es geht hier um die Portierung (weg von der Telekom).
Eine Voraussetzung für die Rufnummernportierung zum anderen Anbieter (zum nächstmöglichen Termin) ist unter anderem ein „Opt-In“ (das ist die Exportzustimmung aus dem laufenden Vertrag). Diese muss vom Vertragspartner bei uns beauftragt werden.
Sollte eine Portierung zum Vertragsende (zu einem anderen Anbieter) anstehen, muss eine Kündigung hinterlegt sein. Die Kündigung darf auch nur vom Vertragspartner beauftragt werden. Zudem darf die Portierung nicht mehr als 123 Kalendertrage vor dem Vertragsende und nicht später als 90 Kalendertage nach dem Vertragsende an die Telekom gestellt werden. Das ist ganz wichtig!
Weiterhin besteht die Möglichkeit des Exports zum nächstmöglichen Termin. Die Portierungsabsichtserklärung ist derzeit 30 Kalendertage ab der Einrichtung im System gültig. Der aufzunehmende Anbieter stellt eine sogenannte Exportanfrage an die Telekom. Wir prüfen dann automatisch die Anfrage und melden den nächstmöglichen realisierbaren Portierungstermin zurück.
Das dritte Szenario betrifft die Portierung zum Wunschtermin. Dieser Wunschtermin muss zwischen acht Arbeitstagen und 123 Kalendertagen in der Zukunft liegen.
Die Kosten der Portierung betragen aktuell 24,95 EUR (brutto) für Postpaid und 29,95 EUR (brutto) für Prepaid.
Die Erklärung kann übrigens schriftlich oder telefonisch abgegeben werden.
Bei weiteren spezifischen Fragen, bitte fragen.
Mobile Grüße
Karim C.
28.07.2016 23:32
29.07.2016 18:42 Zuletzt bearbeitet: 29.07.2016 18:43 durch den Autor
Hallo @mendikant,
herzlich willkommen. Handelt es sich also hier um den Export zum anderen Provider? Bitte hinterlegen Sie Ihre Daten im Profil. Im Nachgang kann das sogenannte Opt-In eingetragen werden.
Bitte kurz zurückmelden, sobald die Daten eingetragen sind.
Viele Grüße
Karim C.
19.08.2016 16:02
Hallo Cummunity,
ich habe eine Nachfrage zu dem, was Karim C. geschrieben hat:
"Sollte eine Portierung zum Vertragsende (zu einem anderen Anbieter) anstehen, muss eine Kündigung hinterlegt sein. Die Kündigung darf auch nur vom Vertragspartner beauftragt werden. Zudem darf die Portierung nicht mehr als 123 Kalendertrage vor dem Vertragsende und nicht später als 90 Kalendertage nach dem Vertragsende an die Telekom gestellt werden. Das ist ganz wichtig!"
Bezieht sich der fettgedruckte Teil auf alle Portierungen oder nur solche zum Vertragsende?
In jedem Fall möchte ich auf § 46 Abs. IV TKG verweisen, in dem es heißt:
"Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann."
Zumindest die Frist vor dem Vertragsende sollte demnach nicht existieren.
Danke
Alex
08.11.2016 17:38
Guter Forumartikel
Nur, welche Telefonnummer kann ich anrufen?
Danke und Gruß
09.11.2016 17:10
Hallo Karim,
Habe meine Daten im Profil eingetragen. Wie geht's nun weiter? Was heißt "im Nachgang"? Kann ich das irgendwo selber eintragen, das opt-in, oder macht ihr das?
Gruß
Fred
12.11.2016 14:32
13.11.2016 08:57 Zuletzt bearbeitet: 13.11.2016 09:05 durch den Autor
Super! Vielen Dank Timo N.
Könnten Sie auch das Opt-In für die Rufnummer meines Jungen setzen?
Die Kundennummer ist die gleiche wie in meinem Profil angegeben.
Die Nummer möchte jedoch hier nicht öffentlich posten. Wie kann ich sie Ihnen zukommen lassen?
Vielen Dank.
Mfg Fred
15.11.2016 14:43
16.11.2016 07:06
Done...
Vielen Dank im voraus.
MfG
Fred
16.11.2016 14:10
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