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02.02.2022 14:58
Hallo zusammen,
vor einigen Wochen ist das Haus in dem ich gewohnt habe (als Mieter) und in welchem ich auch meinen Festnetzanschluss der Telekom habe/hatte durch einen Brand schwer beschädigt worden. Genauer gesagt ist der komplette Dachstuhl ausgebrannt. Das Haus wurde von Feuerwehr und dem Statiker von Anfang an als unbewohnbar eingestuft. Nachdem es nunmehr die letzten Wochen in das Haus hineingeregnet und geschneit hat, hat ferner die Substanz so stark gelitten dass es nun zusätzlich als einsturzgefährdet gilt und nicht mehr betreten werden soll. Die Vermutung liegt nahe dass es abgerissen werden (muss).
Wie gehe ich nun am besten bzgl. des nach wie vor laufenden Vertrags vor? Ich habe noch keine neue dauerhafte Bleibe. Die Auskunft der Hotline war mehr oder weniger: Zahlen Sie doch einfach weiter, scheißegal ob sie eine Leistung erhalten (können) oder nicht. Damit bin ich logischerweise nicht zufrieden.
02.02.2022 15:16 Zuletzt bearbeitet: 02.02.2022 15:17 durch den Autor
Solche Dinge werden doch aber in der Regel von der Versicherung dann abgedeckt, ich kenne zumindest keinen Vorgang bei der Telekom der eine Aussetzung des Vertrages vorsieht. Daher ist die Aussage an der Hotline zwar nicht zufriedenstellend für dich aber vermutlich die einige Variante.
Ich kann mir vorstellen das man nach dem Umzug in deine neue Bleibe nachprüfen kann ob man dir aus Kulanz da irgendwie entgegenkommen kann.
02.02.2022 15:27
Könnte man da nicht einfach eine Störung melden? Die Telekom wird dann schon feststellen dass sie den Anschluss nicht mehr bereitstellen kann.
Aber im Ernst, ich rufe mal das Telekomhilft-Team hinzu, vielleicht haben die einen Plan für solch einen Vorfall. Bitte etwas Geduld, das Support-Team ist meistens gut ausgelastet.
02.02.2022 15:29
Hallo @Martin Louis
Erstmal mein Bedauern zu dem Unglücksfall.
Klar ist, das sie weiterzahlen müssen. Einzig eine Kulanzlösung könnte ihnen helfen.
Wie lange läuft denn der Vertrag noch?
Ist der Hausanschluss (nicht der in der Wohnung) auch betroffen? Also zerstört worden?
02.02.2022 15:38 Zuletzt bearbeitet: 02.02.2022 15:38 durch den Autor
Könnte man da nicht einfach eine Störung melden? Die Telekom wird dann schon feststellen dass sie den Anschluss nicht mehr bereitstellen kann.
Wozu?
Damit der Kunde dann auch noch eine Fehlfahrt berechnet bekommt, wenn das Gebäude nicht zugänglich ist?
02.02.2022 15:40
@Hubert Eder schrieb:
Wozu?
Damit der Kunde dann auch noch eine Fehlfahrt berechnet bekommt, wenn das Gebäude nicht zugänglich ist?
Stimmt, er hätte die Störung melden sollen als das Haus "nur" abgebrannt aber noch nicht einsturzgefährdet war und betreten werden konnte.
02.02.2022 15:52
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Klar ist, dass Sie weiterzahlen müssen.
Zwei Varianten:
1. §314 BGB - beachte Absatz 4!
Das Dauerschuldverhältnis kann wegen Unzumutbarkeit gekündigt werden. Die Telekom darf Schadenersatz fordern.
2. §60 TKG
Der TE wohnt ja aktuell irgendwo. Umzug nach TKG melden, schauen was passiert.
02.02.2022 15:58
@Martin Louis schrieb:
Ich habe noch keine neue dauerhafte Bleibe
@Carsten_MK2 schrieb:
Der TE wohnt ja aktuell irgendwo. Umzug nach TKG melden, schauen was passiert.
Wie soll ein Umzug gemeldet werden, wenn keine dauerhafte Bleibe vorhanden ist?
Wie die Telekom bei Schadensfällen vorgehen kann, hat sich nach der Überschwemmunskatastrophe gezeigt.
02.02.2022 16:00
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Wie soll ein Umzug gemeldet werden, wenn keine dauerhafte Bleibe vorhanden ist?
Wie die Telekom bei Schadensfällen vorgehen kann, hat sich nach der Überschwemmunskatastrophe gezeigt.
Ich denke das sind auch ganz andere Verhältnisse gewesen.
Im aktuellen Fall reden wir ja nur davon dass er derzeit keine dauerhafte Bleibe hat, gehen wir aber mal davon aus dass sich dieser Zustand in den kommenden Wochen ändern wird und dann kann man immer noch schauen ob es für diese Übergangszeit aus Kulanz eine Gutschrift gibt.
02.02.2022 17:17
Hallo @Martin Louis,
wir wollen dir in dieser eh schon schwierigen Situation nicht noch mehr Steine in den Weg legen.
Du kannst mir sicherlich einen entsprechenden Nachweis zukommen lassen, am besten über unser Kontaktformular und dann kümmere ich mich nach einem kurzen Gespräch zur Legitimation um die vorzeitige Kündigung.
Beste Grüße und bis bald
Sarah S.
02.02.2022 17:52
@Gelöschter Nutzer schrieb:
. . . . .
Klar ist, das sie weiterzahlen müssen.
. . . . .
Schon mal was von einem "Wichtigem Grund" für eine Kündigung aus dem BGB gehört?
Das einzige Problem dabei dürfte sein, bei der Telekom jemanden zu finden, der sich der Sache annimmt.
Aber das Hilfe Team hier ist da sicher der richtige Vermittlungs-/Ansprech-Partner.
02.02.2022 19:31
@Gelöschter Nutzer schrieb:
, wenn keine dauerhafte Bleibe vorhanden ist?
Ups, das habe ich übersehen.
02.02.2022 19:34
Stimmt, er hätte die Störung melden sollen als das Haus "nur" abgebrannt aber noch nicht einsturzgefährdet war und betreten werden konnte.
Das kommt auf das gleiche raus.
Nach einem Brand ist es den Außendiensttechnikern verboten, die verrußten Räume zu betreten, weil dadurch der hoch giftige Ruß aufgewirbelt und eingeatmet werden kann. https://www.fwvbw.de/nach-einem-brand-was-nun,174.html
Mal ganz davon abgesehen, ob nun das Gebäude betreten werden kann oder nicht, der Einsatz ist mit Kosten für den Auftraggeber verbunden, weil die Telekom den Schaden nicht zu verantworten hat. Eine Störungsmeldung würde zum jetztigen Zeitpunkt nur vermeidbare Kosten für den Auftraggeber generieren.
02.02.2022 21:08
@Hubert Eder schrieb:
[...] Mal ganz davon abgesehen, ob nun das Gebäude betreten werden kann oder nicht, der Einsatz ist mit Kosten für den Auftraggeber verbunden, weil die Telekom den Schaden nicht zu verantworten hat. Eine Störungsmeldung würde zum jetztigen Zeitpunkt nur vermeidbare Kosten für den Auftraggeber generieren.
Nur wenn der Kunde den Brand bei der Störungsmeldung verschweigt.
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