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11.12.2019 18:37
Hallo,
Ich habe am 05.12.2019 eine Mobilfunkt Netz vom mein Kumpel einen Betrag vom 139,63€ bezahlt.
Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat. Wäre es möglich das Sie mir den Betrag auf mein Konto zurück Überweisen können. eine Überweisungquittung fügen ich ihnen hinzu.
MFG
Eduard Sestov
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi @eduardshestov ,
eine durchgeführte Überweisung ist im Gegensatz zu einer Lastschrift nicht rückrufbar, da trägst du selbst Verantwortung für die Richtigkeit. Ausserdem ist die Telekom keine Bank, die für ein "Darlehen" für deinen "Freund" einsteht. Da musst du das Geld schon dort "eintreiben".
11.12.2019 18:42
Sie müssen bei ihrer Bank versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen.
11.12.2019 18:45
Hallo,
Das habe ich versuch. Aber meine Bank ich muss mich an dem Empfänger wenden.
Hi @eduardshestov ,
eine durchgeführte Überweisung ist im Gegensatz zu einer Lastschrift nicht rückrufbar, da trägst du selbst Verantwortung für die Richtigkeit. Ausserdem ist die Telekom keine Bank, die für ein "Darlehen" für deinen "Freund" einsteht. Da musst du das Geld schon dort "eintreiben".
11.12.2019 18:52
Wenn du das selbst getätigt hast gibt’s da fast keine Chance es zurückzuholen.
11.12.2019 19:29
@eduardshestov schrieb:
Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat.
Wer solche Kumpels hat braucht keine Feinde mehr.
Was kann die Telekom dafür?
11.12.2019 19:38
Prinzipiell habe ich im ersten Moment der Aussage von @fdi zugestimmt.
Bei näherer Überlegung bin ich mir da aber nicht so ganz sicher.
Das Geld was die Telekom jetzt hat steht ihr genaugenommen gar nicht zu, denn sie hat mit @eduardshestov ja keine Vertragsbeziehung auf welche hin er diese Rechnung ausgleichen müsste, demzufolge müsste die Telekom das Geld auf Verlangen auch zurückzahlen, ähnlich einer irrtümlichen Überweisung usw.
Ich würde an deiner Stelle einen Brief schreiben, den Vorgang schildern, die benötigten Nachweise beifügen und das Geld von der Telekom zurückverlangen, natürlich abzüglich etwaiger Aufwendungen seitens Telekom, die dürften ihr zustehen.
11.12.2019 19:48
Irrtum ist hier nicht darstellbar, da kein falsches Empfängerkonto im Spiel ist und auch keine Doppelbuchung vorliegt. Auch eine Beziehung zwischen dem Konto des Zahlers und dem Vertrag des Kunden ist nicht notwendig, der Zahler hat auch den Verwendungszweck klar ausgewiesen.
11.12.2019 19:53
muss man seine Schulden nicht selber bezahlen?
11.12.2019 19:59
Ich denke auch, durch die Angabe des Verwendungszwecks ist hinreichend konkludent, dass die Zahlung im Auftrag des Kunden erfolgt ist.
Klar - vor Gericht und auf hoher See, da ist alles möglich - es kann durchaus sein, dass ein Gericht zu einer anderen Einschätzung kommt. Aber den juristischen Weg schlägt @der_Lutz ja zunächst mal gar nicht vor. Und über Kulanz ist schneller und mehr möglich.
Allerdings ich denke auch eher, dass es vergebliche Liebesmüh ist, da einen Brief zu schreiben und zu schicken.
Mit solch einem Brief kann kaum jemand umgehen, der dürfte eher einfach nur liegen bleiben.
11.12.2019 20:00 Zuletzt bearbeitet: 11.12.2019 20:02 durch den Autor
Klar ist der Schuldner in der Verantwortung des Ausgleichs, für den Gläubiger ist er aber unerheblich, ob das durch den Schuldner oder durch einen Drittten an des Schuldners statt geschieht. Mahnungen und so weiter gehen natürlich immer an den Schuldner direkt, es sei den der Dritte hätte eine Bürgschaft dafür.
Ich denke auch, Versuch auf Kulanz starten, aber mit negativem Ausgang schon mal rechnen. Ansonsten bliebe nur ein privatrechtsliches Vorgehen gegen den "Kumpel", aber bei der geringen Summe ist eine Klage ein schwieriger Weg.
11.12.2019 20:00
@der_Lutz schrieb:Das Geld was die Telekom jetzt hat steht ihr genaugenommen gar nicht zu, denn sie hat mit @eduardshestov ja keine Vertragsbeziehung auf welche hin er diese Rechnung ausgleichen müsste, demzufolge müsste die Telekom das Geld auf Verlangen auch zurückzahlen, ähnlich einer irrtümlichen Überweisung usw.
Diese Auslegung möchte ich bezweifeln.
Die Überweisung ist legal und freiwillig erfolgt, also offensichtlich ohne Druck oder kriminellem Hintergrund. Auch das Hinterfragen der Quelle für die Bezahlung eines ausstehenden, rechtlich zustehenden Geldbetrages ist m. E. nicht Pflicht des Empfängers, solange nicht erhebliche Erkenntnisse durch entsprechende Behörden vorliegen. Dass mit der irrtümlichen Überweisung fängt m. E. auch nicht, da dieser Tatbestand einfach nicht vorliegt. Er hat ja mit vollem Wissen und Wollen die Überweisung getätigt.
11.12.2019 20:03
@der_Lutz schrieb:Das Geld was die Telekom jetzt hat steht ihr genaugenommen gar nicht zu, denn sie hat mit @eduardshestov ja keine Vertragsbeziehung auf welche hin er diese Rechnung ausgleichen müsste, demzufolge müsste die Telekom das Geld auf Verlangen auch zurückzahlen, ähnlich einer irrtümlichen Überweisung usw.
Der TE kann aber auch bei seiner Hausbank einen kostenpflichtigen Rücküberweisungsantrag stellen.
Die Hausbank kontaktiert die Postbank, die Postbank fragt bei der die Telekom an und leitet alles Weitere in die Wege.
11.12.2019 20:21
@horthai schrieb:
Diese Auslegung möchte ich bezweifeln.
das ist dir frei gestellt
Ich habe lediglich zu bedenken gegeben dass es vielleicht doch nicht so eindeutig ist.
11.12.2019 20:23
@fdi schrieb:Irrtum ist hier nicht darstellbar,
Habe ich auch nicht geschrieben, ich habe lediglich eine mögliche Analogie zu einer irrtümlichen Überweisung hergestellt.
Der TO hat ja bei der Überweisung angenommen dass er das Geld zurückbekommt.
11.12.2019 20:29
bei näherer Überlegung könnte sogar der Gang zur Polizei in Frage kommen, die Gemengelage könnte durchaus einem Dreiecksbetrug zuzuweisen sein dann müsste die Telekom das Geld ganz klar zurückerstatten.
Wie auch immer, die rechtliche Bewertung ist hier auf keinen Fall eindeutig und es würden drei Anwälte vier weitere Ansichten ins Spiel bringen.
Darum meinerseits auch nur eine Anhäufung von Konjunktiven.
15.12.2019 11:29
15.12.2019 11:54
@Justina M. schrieb:
Guten Morgen @eduardshestov,
...denn für uns ist es uninteressant, wer den Betrag letztendlich überweist. Die Rechnung ist bezahlt. So doof es vielleicht klingen mag.
Ich wünsche allen einen schönen 3. Advent.
Viele Grüße
Justina M.
In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄
15.12.2019 12:43 Zuletzt bearbeitet: 15.12.2019 12:48 durch den Autor
@Forstars schrieb:
In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄
Nö, warum?
Was hättest du denn gemacht, wenn du aus welchen Gründen auch immer gar kein Girokonto bekommst?
Richtig: Die Knete einem Kumpel bar in die Hand gedrückt, damit er die Rechnung überweisen kann.
Soll die Telekom die Zahlung etwa nicht entgegen nehmen?
Ich kenne genug solche Beispiele.
15.12.2019 12:58
@Gelöschter Nutzer @Ich meinte eher bei Dauerauftrag dass es von dem Kunden schon selbst kommen sollte.
15.12.2019 13:07
@Forstars schrieb:@Gelöschter Nutzer @Ich meinte eher bei Dauerauftrag dass es von dem Kunden schon selbst kommen sollte.
In dem Fall stimme ich dir zu.
Du meinst aber sicherlich das SEPA-Lastschriftverfahren.
Dauerauftrag kann bei der Telefonrechnung mächtig schief gehen.
Das macht nur bei Abschlagzahlungen sinn. (Zum Beispiel Strom)
15.12.2019 13:08
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Forstars schrieb:
In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄Nö, warum?
Was hättest du denn gemacht, wenn du aus welchen Gründen auch immer gar kein Girokonto bekommst?
Jeder hat das Recht auf ein Girokonto
15.12.2019 13:14
@der_Lutz schrieb:
Jeder hat das Recht auf ein Girokonto
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe.
Ich kenne da so Einige denen ein Girokonto verweigert wurde.
Die bekommen monatlich einen Barscheck per Post zugeschickt.
15.12.2019 13:33
Recht haben und es einfordern meinst du.
Die Banken wissen sehr genau was sie müssen und werden sich hüten ein Girokonto zu verweigern.
Schick die Einige die du kennst zur nächsten Bank und bleibe dabei.
Du wirst sehen dass es problemlos funktioniert.
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