Beschwerde: Außerordentliche / Sonderkündigung ignoriert

Guten Tag,

 

am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen. Stattdessen wurde mir die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt und die Sonderkündigung ignoriert.

 

Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist (lediglich Magenta S), kein!! MagentaZuhause Tarif verfügbar ist und ebenfalls kein MagentaTV.

Jetzt soll der Vertrag also auslaufen, obwohl mich die Telekom zukünftig überhaupt nicht beliefern kann? Sowohl Kündigungsbestätigung meiner jetzigen Wohnanschrift, als auch Wohnungsgeberbescheinigung der neuen Wohnung liegen bereits vor, Nachweise für alles notwendige sind vorhanden.

Ich finde dieses Vorgehen sehr frech, auch als zusätzlich fortgesetzter Kunde eines Mobilfunkvertrages.

 

Ich hoffe, dass man den Fall seitens der Telekom noch einmal überdenkt. Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, aber ich möchte zuerst nochmal den persönlichen Kontakt suchen.

 

@Anfantasia123 

 

du MUSST einen Umzug nach TKGbeauftragen. Wenn die Telekom da feststellt, das der Anschluss nicht 1:1 am neuen Ort geschaltet werden kann, dann wird dir da ein Sonderkündigungsrecht mit einer 3-montigen Frist eingeräumt. Diesen Umzug kannst du nur telefonisch oder im Shop beauftragen. Und der Weg funktioniert auch nur so, keine Kündigung deinerseits, weil ein normaler Umzug kein Grund zur Sonderkündigung darstellt. das ist gesetzlich so im TKG festgelegt und eine Wendung an die Bundesnetzagentur wird dir auch nur diese Antwort liefern.


@Anfantasia123  schrieb:

Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist

 Du hast nichts zu begründen, sondern du muss konkret einen Umzugsauftrag stellen Hotline oder Shop) nur wenn die technische Prüfung ergibt, dass der Tarif nicht möglich ist, DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht.


@Anfantasia123  schrieb:
Ich finde dieses Vorgehen sehr frech

Warum?

Leider hast du nicht den richtigen weg eingeschlagen.Daher wird die Kündigung erst zum Vertragsende akzeptiert.

Du hättest einen Umzug nach TKG beauftragen müssen.

Dann hätte die Telekom dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräaumt, wenn dei Anschluss nicht 1 zu 1 geschaltet werden kann.

Also wo liegt der Fehler?


@Anfantasia123  schrieb:
Ich finde dieses Vorgehen sehr frech,

Nur weil du meinst einfach so zu machen wie du denkst?

Genaugenommen ist dein Posting hier frech. 

 


@fdi  schrieb:

@Anfantasia123 

 

du MUSST einen Umzug nach TKGbeauftragen. [...]


Warum eigentlich? In 46 TKG steht

 

" Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

 

 

Gelöschter Nutzer

@lejupp  schrieb:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten

Und wer stellt fest, ob die Leistung möglich ist, der Kunde oder die Telekom? @lejupp 

 

@lejupp 

Und wie will der Kunde das feststellen?

Die Verfügbarkeitsprüfung ist nur unverbindlich. Soll er dann unverbindlich außerordentlich kündigen?


@lejupp  schrieb:
Warum eigentlich? In 46 TKG steht

Woher soll denn die Telekom sonst wissen, dass es sich um einen Umzug handelt und dementsprechend prüfen ob der Anschluss bzw. die Leistungen bisher gebuchten am neuen Wohnort zur Verfügung gestellt werden können?

 

Wenn man zitiert, sollte man das auch im Gesamtzusammenhang tun. Da kommt nämlich die Situation Umzug/Wohnungswechsel bedeutend zum Tragen.


@holzher24  schrieb:

@lejupp  schrieb:
Warum eigentlich? In 46 TKG steht

Woher soll denn die Telekom sonst wissen, dass es sich um einen Umzug handelt und dementsprechend prüfen ob der Anschluss bzw. die Leistungen bisher gebuchten am neuen Wohnort zur Verfügung gestellt werden können?


Das wird ja sicher in der Kündigung dringestanden habe. Die Telekom stellt eine Verfügbarkeitsprüfung zur Verfügung. Wenn die falsch liegt kann die Telekom die Kündigung ja ablehnen und begründen dass sie eben doch liefern kann. Wie oft wird das wohl vorkommen?

Genau so ist es passiert.

 

 

 

Ich habe eine Prüfung über die Telekom wahrgenommen - sonst wüsste ich ja nicht, dass vor Ort nicht beliefert wird und daher den Umzug gemeldet und zugleich vom SKRecht gebrauch gemacht.

 

 

Und dieses SKRecht muss mir nicht erst die Telekom eingestehen, sondern ist im Gesetz begründet, daher muss seitens der Telekom meine Sonderkündigung entweder begründet abgelehnt oder akzeptiert werden, aber nicht einfach ignoriert. Denn sie ist formal korrekt erfolgt und die Begründung für die Inanspruchnahme lag ebenfalls vor.

@Anfantasia123 

 

Liest du in §46, Absatz 8 (genau die Ergänzung des TKG, um die es geht) nicht das Wort "Umzug" für das das gilt?

Aber das ist doch wie geschrieben beides erfolgt. Was spricht dagegen, die Umzugsmeldung zusammen mit der Sonderkündigung durchzuführen, wenn das Ergebnis der technischen Prüfung bereits bekannt ist?

 

Gelöschter Nutzer

@lejupp und @Anfantasia123 


Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Und nur dieser Zusammenhang ermöglicht eine Sonderkündigung von 3 Monaten.

Bedeutet, ohne Umzug nach dem TKG gibt es keine Sonderkündigung.

Denn der Umzug muss auch belegt werden.

 


@Anfantasia123  schrieb:
Und dieses SKRecht muss mir nicht erst die Telekom eingestehen

Das stimmt, sie hat aber das Recht das zu prüfen.

Und das Verfahren besteht darin, dass man einen Umzugsauftrag gemäß §46 TKG stellt.

Sicherlich wirst du das auch anders durchsetzten können, allerdings kannst du dir ja überlegen ob du es einfach oder kompliziert haben willst .

 

Up to you

Genau. Daher wurde der Umzug ja gemeldet und zum Nachweis liegen ja auch Kündigungsbestätigung der Mietwohnung und neue Wohnungsgeberbescheinigung vor. Ich sehe darin nur das SKR bestätigt.


@Anfantasia123  schrieb:
wenn das Ergebnis der technischen Prüfung bereits bekannt ist?

Noch einmal, die Prüfung ist unverbindlich, daraus kann sich keine verbindliche Kündigung ergeben. 

 

Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen. 


@Anfantasia123  schrieb:
Daher wurde der Umzug ja gemeldet

Das interessiert nicht. 

Relevant ist der Anschluss.

Die Telekom kommt dir sogar bei der dreimonatigen Frist noch entgegen, in dem die Umzugsmeldung bereits als Anfang der Frist gewertet wird, nicht  erst der Tag des Umzuges selbst, wie es andere Anbeiter so handhaben (und was auch schon öfters durch mehrere OLG als rechtskonform geurteilt wurde).


@fdi  schrieb:
und was auch schon öfters durch mehrere OLG als rechtskonform geurteilt wurde

Stimmt, entfällt aber mit der TKG Novelle, die aber erst ende des Jahres in Kraft tritt


@Anfantasia123  schrieb:
am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen.

Seltsame Formulierung.

 

Du rufst einfach bei der Telekom an, beauftragst einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz - und wenn die Telekom sagt "Tut uns leid, wie haben das noch einmal überprüft, aber wir können den Vertrag an der neuen Adresse nicht unverändert fortsetzen" - dann sagst Du, dass Du ausserordentlich kündigen willst. Dann wird auf Ende September beendet.

 

Hättest Du das im Mai bereits richtig gemacht, dann wäre der Vertrag auf Ende August beendet worden (unter der Annahme, dass Du richtig liegst mit Deiner Einschätzung).

 

 

Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging. Und der noch nicht in der Verfügbarkeitsabfrage auftauchte, der aber bei Telekom-interner Recherche durchaus zu sehen gewesen wäre.

 

Ansonsten wäre es doch superleicht für jeden Umziehenden, aus einem Vertrag vorzeitig rauszukommen. Einfach behaupten man hat selbst eine Verfügbarkeitsüberprüfung gemacht, und das Ergebnis war negativ. Ergo Kündigung. So läuft das aber nicht. Man braucht nur den Gesetzestext aufmerksam lesen, dann wird das klar.

Gelöschter Nutzer

@Anfantasia123 

Was ist jetzt denn so schwer, die Kündigung zurück zu nehmen, einen Umzug telefonisch oder im Shop nach dem TKG zu machen und so dann die Sonderkündigung zu nutzen?

 

Wenn Sie uns das hier nicht alles glauben, dann informieren sie sich bei der Bundesnetzagentur, diese wird ihnen unsere Aussagen bestätigen.

 

Ich kann übrigends auch erlesen, das morgen 31°C werden soll und bestehe auch darauf, auch wenn es doch nicht so ist, wie ich es gelesen habe und es interpretiere, damit es in meinen kram passt.

 

Gelöschter Nutzer

 


@Anfantasia123  schrieb:
Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, ...

Gut das sie das erstmal nicht gemacht haben.

Denn sobald die Bundesnetzagentur aktiv ist, stoppt die Telekom alle ihre Aufträge/Anträge bis die Bundesnetzagentur es wider frei gibt. Das können Sie hier im Forum sogar mehrfach nachlesen.

 

@muc80337_2 


@muc80337_2  schrieb:
Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging.

Oder es besteht aktuell ein Ausbau der vor der Aufschaltung ist.

Dann würde dies bei einem Umzugsantrag ja auch sichtbar und der Vertrag könnte erfüllt werden.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@lejupp und @Anfantasia123 


Und nur dieser Zusammenhang ermöglicht eine Sonderkündigung von 3 Monaten.

Bedeutet, ohne Umzug nach dem TKG gibt es keine Sonderkündigung.

Denn der Umzug muss auch belegt werden.

 


Mag ja sein, wobei die Telekom bei der Bestellung eines Umzugs ja auch keinen Beleg einfordert. Sie könnte den Beleg ja einrodern. Einfach die in der Kündigung angegebene Begründung zu ignorieren und so antworten, als wäre fristgemäß gekündigt worden, empfinde ich als schlechter Stil.