Anschlußinhaber ändern Vater/Sohn

Gelöst
Hallo,
ich möchte meinen Telefon/Internet-Anschluß (Call & Surf Comfort/Universal (ISDN) auf meinen Sohn übertragen. Der Anschluß läuft noch bis 24.02.2014.
Ich bin z.Zt der Anschlußinhaber und in der Zukunft möchte mein Sohn der im selben Haus lebt, den Anschluß zu gleichen Konditionen übernehmen (gleicher Vertrag, gleiche Telefonnummer)..
Ist das Möglich?

Vielen Dank
rajko
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Hallo,

das Übernehmen eines Vertrages einer anderen Person ist nur unter bestimmten, festgelegten Bedingungen möglich:
http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858596/Ih...

Da ich annehme, das du weder tot bist, noch deinen Sohn geheiratet hast, stellt sich leider kein grund ein, was eine Vertragsübernahme möglich machen würde. Du kannst höchstens den Vertrag kündigen und dein Sohn neu abschließen lassen, oder du änderst die Daten für den Bankeinzug und lässt den Vertrag aber weiter auf deinen Namen laufen.

Grüße
Florian

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Lösung
Hallo,

das Übernehmen eines Vertrages einer anderen Person ist nur unter bestimmten, festgelegten Bedingungen möglich:
http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858596/Ih...

Da ich annehme, das du weder tot bist, noch deinen Sohn geheiratet hast, stellt sich leider kein grund ein, was eine Vertragsübernahme möglich machen würde. Du kannst höchstens den Vertrag kündigen und dein Sohn neu abschließen lassen, oder du änderst die Daten für den Bankeinzug und lässt den Vertrag aber weiter auf deinen Namen laufen.

Grüße
Florian
Danke für die schnelle Antwort.
Es gibt also keine andere Möglichkeit außer Vertragskündigung!?
Wenn ich den Vertrag kündige und mein Sohn den neu abschließe, kann er dann die gleiche Telefonnummer (darum geht es!!!) dann bekommen?

Grüße
rajko
Die Rufnummernübernahme ist nur in den von Florian verlinkten Fällen möglich - Formblatt Übernahme der Rufnummer
Einfach mal die Vorraussetzungen durchlesen
Hallo Rajko.

An und für sich ist das auch so möglich. Hierzu empfehle ich dir, dich mit der Service-Hotline in Verbindung zu setzen.

Frage die Mitarbeiter einfach nach dem Formular für "Übernahme Rechte und Pflichten".
>Die Rufnummernübernahme ist nur in den von Florian verlinkten Fällen möglich - Formblatt Übernahme der Rufnummer

Ich hoffe du meinst Formular Nummer 2 Zwinkernd Nicht das da Missverständnisse aufkommen :)

>Frage die Mitarbeiter einfach nach dem Formular für "Übernahme Rechte und Pflichten".
Für den Festnetzbereich gibt es kein Formular zur Übernahme der Rechte und Pflichten eines Festnetz-/DSL-Anschlusses, außer das aus den Gründen, welche auf der von mir verlinkten Seite erklärt sind. Soetwas, das man der Vertrag ohne besonderen Gründe übernehmen kann, gibt es zur Zeit nur im Mobilfunkbereich.

Grüße
Florian
Vielen Dank für die Antworten, werde wohl mit der Service-Hotline telefonieren müssen.

Grüße
rajko
Deswegen ja "Übernahme der Rufnummer" - das ist Formblatt Nummer Zwei ;)

Die Ünernahme der Rechten und Plfichten ist ebnfalls nur mit bestimmten Vorraussetzungen möglich. Das ist auch keine Willkür der Telekom - die Telkom muss gegenüber der Bundesnetzagentur darlegen, warum die Rufnummer jetzt jemanden anderen gehört.
So wie ich das sehe, bilden Vater und Sohn eine Wohngemeinschaft. Im Falle einer Wohngemeinschaft ist eine Übernahme durchaus möglich.
Ja, aber nur, wenn der Vater auszieht:
Zitat:
Ausscheiden eines Vertragspartners bei Eheleuten, Lebensgemeinschaften oder Wohngemeinschaten (Nachweis erforderlich: Kopie des Mietvertrages oder Meldebescheinigung).

Grüße
Florian
Der ist ja auch alt genug, kann er doch endlich auf eigenen Beinen stehen...
Mietvertrag des neuen Vertragspartners wo der alte VP nicht mehr mitaufgeführt ist oder MV des alten VP in der neuen Wohnung?
Telekom hilft Team

Hallo candys, möchten Sie auch einen bestehenden Vertrag übernehmen? Oder wie ist Ihre Frage zu verstehen? Ich bin auf Ihr Feedback gespannt. Viele Grüße Melanie

Hallo Melanie,
ja ich möchte einen bestehenden Vertrag übernehmen, da der eigentliche Vertragspartner ausziehen möchte ohne den Vertrag mitzunehmen.
Da ich soewas noch nie gemacht habe, eben meine Frage.
Telekom hilft Team
Ich übernehme einmal für Melanie.

Im Fall der Auflösung einer Wohngemeinschaft ist dies möglich. Dazu reichen Sie uns das bereits genannte Formular und den Nachweis über die Wohngemeinschaft ein (Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung). Es muss dann natürlich der Mietvertrag sein, aus dem hervorgeht, dass die zwei Parteein in dieser Wohnung zusammen gelebt haben.
Vielen Dank Natalie und wohin müssen die Unterlagen geschickt oder gefaxt werden?
Telekom hilft Team

Jetzt bin ich mal an der Reihe. Zwinkernd
Da haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Wege habe ich Ihnen hier einmal mitgebracht.
Viele Grüße
Jutta

Mein Vater ist verstorben , Sterbeurkunde anbei. Der As soll danach in einen Mitarbeiteranschluß verändert werden .
Telekom hilft Team
Hallo @maxhsvfan,

hier bitte ich Sie, sich an die zuständige Abteilung für Mitarbeiterverträge zu wenden.

Viele Grüße
Harald K.