Mindestens gleichwertig nur basierend auf S/M/L/XL oder auch Smartphone Option?

Gelöst

Hallo!

 

Im Rahmen der aktuellen Cashback Kampagne würde ich gerne meinen Vertrag Anfang Oktober verlängern.

Zur Zeit ein "MagentaMobil L mit Top-Smartphone der 4. Gen" für monatlich 75,01€.

 

Würde ein Wechsel in "MagentaMobil M mit Premium-Smartphone", der sogar etwas mehr kostet mit 77,93€, der Anforderung entsprechen?

Oder muss es zwingend beim "L" bleiben?

 

Vielen Dank!

 

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @kardex35,

das wäre ein Downgrade (mit Gerät auf ohne Gerät), daher ist das nicht berechtigt.

Cashback gibt es auch nur innerhalb einer Vertragsverlängerung.

Mit "mindestens gleichwertig" wäre ein Generationswechsel abgedeckt, also wenn eine ältere MagentaMobil Variante genutzt wird und in die aktuelle Tarifgeneration gewechselt wird.

Grüße
Mandy S.

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Lösung

Muss ein "L" sein.

Die "Kleidergröße" muss gleich oder höher sein.

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Lösung

Muss ein "L" sein.

Die "Kleidergröße" muss gleich oder höher sein.

Mich würde noch interessieren, was mit einem Wechsel von "M mit Handy" in "M ohne Handy" ist? Der Tarif selbst ist ja gleichwertig. Berechtigt oder nicht?

 

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @kardex35,

das wäre ein Downgrade (mit Gerät auf ohne Gerät), daher ist das nicht berechtigt.

Cashback gibt es auch nur innerhalb einer Vertragsverlängerung.

Mit "mindestens gleichwertig" wäre ein Generationswechsel abgedeckt, also wenn eine ältere MagentaMobil Variante genutzt wird und in die aktuelle Tarifgeneration gewechselt wird.

Grüße
Mandy S.