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09.10.2020 18:42
Hallo,
Ich hatte Anfang september 2020 einen neuen Vertrag mit einem huawei p40 pro abgeschlossen und war auch ziem,ich zufrieden mit dem Gerät.
Letztens ist es mir ausversehen in die Badewanne gefallen und hat nach gefühlten 6 Sekunden einen Wasserschaden erlitten.
Eigentlich hätte das durch IP 68 garnicht passieren dürfen schon garnicht bei den paar Sekunden.
Ich habe das Gerät dann auf anraten der Hotline in den Shop geschafft ,der Verkäufer sagte mir das gleiche das es nicht hätte passieren sollen bei der kurzen Zeit, Gerät wurde eingeschickt und wird jetzt zurückgesendet weil auf Wasserschäden keine Gewährleistung besteht.
Alle anschlüsse wie sim kartenslot waren 100% fest verschlossen so das mir hier augenscheinlich schon ein von werk aus nicht optimal verarbeitetes P40 Pro verkauft wurde.
Ich werde die sache aufjedenfall dem Verbraucherschutz melden und eventuell jenachdem wie die sache weiter geht rechtliche schritte einleiten.
Liebes Telekom hilft Team gibt es sonst noch etwas was ich tun kann?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel
09.10.2020 20:02
09.10.2020 20:08
Eine interne Nachfrage dass die Ablehnung ja wohl Unfug ist geht nicht?
Ich bin hier ganz beim TO, ein IP68 zertifiziertes Handy und Ablehnung der Gewährleistung wegen Wasserschaden hat schon was von Komik.
Vermutlich ist nur dem TO nicht zum Lachen zumute.
09.10.2020 20:20
09.10.2020 20:28
@der_Lutz schrieb:. . . .
ein IP68 zertifiziertes Handy . . . .
.
Ich befürchte, unter IP verstehen die Verantwortlichen nur "Internet-Protokoll", und das hat ja keinen Einfluss ob da Wasser eindringen kann.
Von "International Protection" bzw "Ingress Protection" haben die noch nie was gehört.
09.10.2020 20:35
Du könntest dem TO ja vorschlagen das Handy noch einmal einzusenden oder dergleichen.
Was du vorschlägst ist ein bloßes abschmettern berechtigter Ansprüche.
09.10.2020 20:36
@der_Lutz schrieb:
Eine interne Nachfrage dass die Ablehnung ja wohl Unfug ist geht nicht?
Ich bin hier ganz beim TO, ein IP68 zertifiziertes Handy und Ablehnung der Gewährleistung wegen Wasserschaden hat schon was von Komik.
Vermutlich ist nur dem TO nicht zum Lachen zumute.
Wir wissen ja nicht, ob und wie heftig das Teil auf dem Wannenboden aufgeschlagen ist.
Ich denke auch, dass der Hersteller der richtige Ansprechpartner ist.
09.10.2020 20:39
Bei einem Aufschlag wäre die Ablehnung wegen Wasserschaden noch größerer Unfug.
Und nein, Gewährleistung macht man gegenüber dem Händler geltend nur dieser ist hier der Ansprechpartner, niemand anderes.
Mit der Inanspruchnahme der Garantie verzichtet man freiwillig auf wesentlich Vorteile.
09.10.2020 20:46
Gewährleistung ist Händlersache.
Und ein Wasserschaden ist bei IP68 ein deutlicher Hinweis.
09.10.2020 20:58
In der Badewanne ist meist warmes bis heißes Wasser - und eine Badeessenz ist da auch gerne mal drin.
War das bei Dir auch so?
Das sind ganz andere Bedingungen als bei IP68...
09.10.2020 21:15
Folgendes Kleingedruckte steht bei Huawei auf der Website:
"Dieses Produkt ist gemäß IEC-Standard 60529 als IP68 für Spritz-, Wasser- und Staubbeständigkeit eingestuft und wurde unter kontrollierten Laborbedingungen getestet. Spritz-, Wasser- und Staubbeständigkeit sind keine dauerhaften Bedingungen und die Beständigkeit kann bei normalem Gebrauch mit der Zeit abnehmen. Versuche nicht, ein feuchtes Produkt aufzuladen. Die Garantie deckt keine Flüssigkeitsschäden ab."
Bei meinem Sony ist es trotz IP68 noch schlimmer:
"Das Xperia 1 II ist wasserfest und staubgeschützt. Sämtliche Anschlüsse und Abdeckungen müssen fest verschlossen sein. Das Gerät darf nicht vollständig in Wasser eingetaucht werden und nicht mit Meerwasser, Salzwasser, gechlortem Wasser oder Getränken und ähnlichen Flüssigkeiten in Kontakt gebracht werden. Bei missbräuchlicher oder unsachgemäßer Verwendung des Geräts erlischt die Garantie. Das Gerät wurde gemäß den IP-Schutzarten 65/68 getestet. Achtung: Das Xperia 1 II verfügt über einen USB-Anschluss ohne Abdeckung, über den es verbunden und aufgeladen werden kann. Wenn das Gerät Wasserkontakt hatte, muss der USB-Anschluss erst völlig getrocknet sein, bevor es aufgeladen werden kann."
09.10.2020 21:15
Da ich nicht von Salzwasser in der Badewanne ausgehe, übliche Wassertemperatur zum Baden noch dicke im Rahmen liegen und auch der Badezusatz eher im Promille statt Prozentbereich liegt ist das kein Problem, in jedem Fall ist aber eine Ablehnung wegen Wasserschaden nunja.
09.10.2020 21:32
@flo.midasxl8 schrieb:Bei meinem Sony ist es trotz IP68 noch schlimmer:
Das ist ja auch Wasserfest IP65/IP68 und es steht nichts von Zertifizierung nach IEC-Standard 60529 dabei.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
09.10.2020 21:37
Mir als Elektrofachkraft ist das klar, aber geworben wird immer nur mit IP68. Und ich kenne viele, die sich das Kleingedruckte nicht durchlesen...
09.10.2020 22:58
@muc80337_2 schrieb:In der Badewanne ist meist warmes bis heißes Wasser - und eine Badeessenz ist da auch gerne mal drin.
War das bei Dir auch so?
Das sind ganz andere Bedingungen als bei IP68...
Was soll das so ganz anderst sein.
Eine Badeessenz, die die dermatologischen Mindestanforderungen erfüllt, wird da wohl kaum einen Einfluss auf den Schadensverlauf nehmen.
Und Badewasser ist gut warm, mehr meistens nicht.
Nur Masochisten baden in wirklich heißem Wasser.
09.10.2020 23:11
Die Temperatur hat ganz sicher Auswirkungen auf die Viskosität des Wassers (40 Grad Celsius im Vergleich zu 20 Grad: etwa 35% geringer) sowie auf die Festigkeit/Dichtheit von Dichtungen.
Und Substanzen, die die Oberflächenspannung reduzieren erleichtern erheblich das Benetzen und Eindringen von Wasser.
Mir ist nicht bekannt wie das Gespräch verlaufen ist, ob auf diese Besonderheiten eingegangen wurde und ob der TE das nur nicht erwähnt - oder ob rundheraus jegliche Gewährleistung abgelehnt wurde.
09.10.2020 23:48
Was sagt die P40 Pro Bedienungsanleitung
Mal ein Seitenblick...
Was bedeutet die IP68-Zertifizierung für mein Samsung Gerät?
Die IP68-Zertifizierung definiert zum einen, dass das Gerät staubdicht ist, zum anderen den Schutz vor dauerndem Untertauchen bis maximal 1.5 Meter Wassertiefe für maximal 30 Minuten. Dies bezieht sich natürlich auf klares Wasser, bei anderen Flüssigkeiten, z.B. Salzwasser, Seifenlauge, Alkohol oder erhitzten Flüssigkeiten, besteht der Schutz nicht. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Abdeckungen des Gerätes stets vollständig verschlossen sind, sodass kein Wasser eindringen kann.
10.10.2020 07:08
10.10.2020 07:27 Zuletzt bearbeitet: 10.10.2020 08:09 durch den Autor
@Kugic schrieb:
Der Knackpunkt ist eben, dass die IP Schutzleistung nachgibt und hier gilt zu beweisen, dass diese bereits bei Kauf nicht ausreichend war.
Da noch in den ersten 6 Monaten liegt aber die Beweislast bei der Telekom.
Wenn sich die Ablehnung der Gewährleistung in irgendeiner Form darauf bezieht könnte man sicher darüber diskutieren, eine reine Ablehnung wegen Wasserschaden aber doch nicht.
Und dann müsste die Telekom das eben nachweisen.
Wenn ich dazu komme lasse ich mir Montag die entsprechende Norm ziehen was da genau für Umgebungsbedingungen spezifiziert sind.
10.10.2020 07:42
10.10.2020 10:01
Erstmal Danke für die vielen Antworten.
Ich habe meine Tochter gebadet Wasser war bei ca 36 Grad also nicht heiß, Shampoo war da auch nicht drin weil sie das nicht gut verträgt,aber ich sehe das wie ihr die telekom ist hier eindeutig in der Pflicht.
Also gehe ich mit dem gerät nochmal in den shop? Das Problem da ist eher das die Verkäufer da großteils total unbeholfen wirken
11.10.2020 18:21
@Fenix777 schrieb:
Gerät wurde eingeschickt und wird jetzt zurückgesendet weil auf Wasserschäden keine Gewährleistung besteht.
Also es ist ja nicht so, dass da der Mitarbeiter im Shop seine Arbeit nicht korrekt gemacht hätte, wenn das Gerät eingeschickt wurde.
Da noch einmal in einen Telekom Shop zu gehen halte ich persönlich nicht für sehr vielversprechend.
Es wäre schön, wenn sich ein Teamie mal äußern würde...
11.10.2020 18:26
@muc80337_2 schrieb:
@Fenix777 schrieb:Gerät wurde eingeschickt und wird jetzt zurückgesendet weil auf Wasserschäden keine Gewährleistung besteht.
Also es ist ja nicht so, dass da der Mitarbeiter im Shop seine Arbeit nicht korrekt gemacht hätte, wenn das Gerät eingeschickt wurde.
Da noch einmal in einen Telekom Shop zu gehen halte ich persönlich nicht für sehr vielversprechend.
Es wäre schön, wenn sich ein Teamie mal äußern würde...
Auf Seite 1 hat sich ein Teamie schon zu Wort gemeldet und den erneuten Gang zum Telekom Shop vorgeschlagen.
16.10.2020 22:36
16.10.2020 22:54
@Mandy S. schrieb:
Hallo @Fenix777,
es gäbe noch den Weg, den Reparatur Auftrag online https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/geraete-service zu erstellen.
Allerdings denke ich, dass da das Ergebnis ähnlich ausfällt, denn selbst auf der verlinkten Seite von @Kugic fallen seitens Huawei Kosten für eine Reparatur eines Wasserschadens an.
Hat das klassische "in trockenen Reis legen" bei dem Gerät nicht geholfen?
Grüße
Mandy S.
Das mit den Kosten steht bei „wenn das Gerät NICHT IP68“ zertifiziert ist.
Das gesetzt geht davon aus, dass das Gerät in den ersten 6 Monaten bereits ab Kauf defekt war. Jetzt ist es an der Telekom zu beweisen, das dem nicht so war.
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