Lte Drosselung aufheben

Gibt es eine möglichkeit bei unserer Call and Surf via Funk L die Drosselung nach 30 GB Datenverbrauch für einen Geldbetrag aufzuheben?
Wenn ja wie? Die 30 GB reichen für einen 4 Köpfigen Haushalt leider nur 10 Tage aus.
Mfg Julian

Gelöschter Nutzer
Nein, die Möglichkeit gibts bisher nicht.
Ich bin auch gegen so eine harte Drosselung.

Entweder Inklusivvolumen auf 100 GB erhöhen, oder Geschwindigkeit nach der Drosselung auf 2 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload.

Gruß Robert
Telekom hilft Team
Hallo Julian93,
 
wie Andreas bereits geschrieben hat, ist es zurzeit nicht möglich über http://pass.telekom.de (nachdem das Volumen verbraucht wurde) "aufzustocken".
 
Aber es ist geplant, dass in absehbarer Zeit das "Nachkaufen" von Volumen angeboten wird. Genauere Infos zu Preisen / wie viel GB dann verfügbar sind liegen mir nicht vor.
Hallo zusammen,
ich habe auch LTE M und habe mal wieder das Problem, dass ich meine 15GB "verbraucht" habe. Da es bei mir in der Straße nur DSL lite gibt, habe ich auch keine Alternative. Das Experiment mit Vodfone LTE habe ich auch schon hinter mir. Eigentlich bin ich mit Telekom LTE ganz zufrieden, ABER die Drosselung bei 15GB ist echt nen schlechter Scherz bei einem mtl. Preis von min. 45€!

Interessant ist auch, dass ich gerade bei der Telekom meine Adresse eingeben habe und ich "
Call & Surf via Funk
Für Ihre Adresse ist Call & Surf Comfort via Funk leider nicht verfügbar.
Wir empfehlen Ihnen stattdessen ein Call & Surf Komplettpaket.
"als Meldung zurück bekomme! Das war vor zwei Monaten noch deutlich anders. Abgesehen von den gefühlen Verbindungsabbrüchen bzw Performanceschwankunen funktioniert es ganz gut.
Telekom hilft Team
Hallo Midnight,
 
wäre der Call & Surf Comfort via Funk L Tarif eine Alternative für Sie? Mit diesem haben Sie derzeit für gerade mal fünf Euro pro Monat mehr das doppelte Inklusivvolumen (30 GB). Sie können 45 Tage nach Vertragsabschluss in diesen Tarif wechseln.
 
Bezüglich der Verfügbarkeitsprüfung weiß ich nicht genau, ob es daran liegt, aber es könnte sein, dass bereits viele Kunden bei Ihnen über via Funk surfen und deswegen zunächst keine weiteren via Funk Verträge in Ihrer Region abgeschlossen werden. Das wäre auch eine Erklärung für die Performanceschwankungen (Stichwort shared Medium).
Macht es nicht mehr sinn einfach die Geschwindigkeit direkt auf 10000 oder 6000 runter zuschrauben und dann keine Drosselung ? weil wenn alle gleichzeitig mitte des Monats ihre 21-50t verbindung auslasten währe die leitung voll belastet und ende des Monats garnicht benutzt oder? das ist antiproportional zum ende es Monats bei der Auslastung.
die auslastung ist zu anfang auf zb 150% und zum ende 10% da ja alle gedrosselt werden. Was bringt mir ein Ferrari mit einer Tasse als tank? der ferrari ist dann 1m gefahren und den rest abgeschlept
Telekom hilft Team
Hallo benellik21,
 
dies wurde bereits ausgiebig diskutiert, sowohl hier, wie auch in unserem Service-Forum.
 
Bezüglich der Auslastung als kurze Anmerkung: Es sind bei weitem nicht alle Kunden jeden Monat von der Bandbreitenbegrenzung betroffen. Sei es, weil die Kunden einfach weniger Daten über das Internet übertragen, oder sich das Volumen strikt einteilen. Es ist jedenfalls nicht so, dass sich unsere Sender am Ende eines jeden Monats "langweilen".
Gelöschter Nutzer
Ihr müsst auch die Telekom verstehen, würden sie SpeedOn bei C&S Funk anbieten, bucht wahrscheinlich keiner mehr die mobilen Tarife. Es sei denn, sie/er muss wirklich mobil sein, klar. C&S Funk ist doch viel günstiger, knallt auch nur auf 384kbit/s statt 64kbit/s.
Inzwischen kann Volumen nachgekauft werden bei LTE!
SpeedOn für Call & Surf via Funk-Tarife ab 2. Mai 2013
http://forum.telekom.de/foren/read/-/-/-,899,11131656,11131656.html?#msg-11131656

10 GB für 14,95 Euro...
In meine Augen keine Alternative!

Wir sollten als Kunden trotzdem versuchen, auch eine Erhöhung des Inklusivvolumen und/oder der Drosselung auf 2 Mbit/s zu erreichen.

Siehe auch hier
https://feedback.telekom-hilft.de/questions/lte-drosselung-bitte-auch-anheben-von-384-kbit-s-auf-2-m...

LTE wird zwar immer schlechter als Festnetz sein, aber dann ist es für die Kunden die keine Alternative haben nicht ganz so schlimm.

Gruß Robert
Hey, ich denke um seine Ziele zu verwirklichen sollte der Klageweg....Sammelklage bestritten werden. Vielleicht geht da auch was über den Gleichheitsgrundsatz...Verbraucherzentrale ist auch ein Interessantes Stichwort, oder?Was die Politik betrifft ....ja die verdienen mit und werden sich hüten was zu unternehmen.
Ich bin einfach nur enttäuscht...oft mitten drin und doch am Arsch der Welt!
Ich plädiere sofort für die Umsetzung uneingeschränktes Datenvolume oder nach dem Gleichheitsgrundsatz Reduzierung Kabelgebundener Anschlüsse...Ausgewogenheit schaffen.
Ach ja finanziere ich eigentlich jetzt durch LTE den Kabelnutzer!
Ade , Frank
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.

Gleichheitsgrundsatz?
Also ein Polo muss so schnell sein wie ein Ferrari bzw. der Ferrari darf nicht mehr kosten wie ein Polo?
Alternativ - wer 100€ bezahlt bekommt von der RWE so viel Strom wie er will?
Flugzeuge dürfen nicht mehr fliegen, weil Autos können es ja auch nicht?
Du musst dein Haus verkaufen, weil der Nachbar auch zur Miete wohnt?


Ob du es mit dem Gleicheitsgrundsatz da auch so genau nimmst?
Hey, ich sehe das so:

Eine Sammelklage oder Gruppenklage ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist - unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.
Meine ich,ne,
Dazu,
Gleichheitssatz
Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“, ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verkündet in Art. 1 Satz 1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Ursprünglich dem christlichen Gedankengut der „Gleichheit vor Gott“ entnommen, entwickelte sich die Gleichheitsidee besonders seit der Aufklärung hin zur Forderung einer „Gleichheit vor dem Gesetz“ und wird in der französischen Revolution zum politischen Grundsatz, der die Beseitigung des Feudalismus und ungerechtfertigter sozialer Hierarchien befördern sollte. Als Gleichheitsprinzip bezeichnet man den naturrechtlichen Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt. Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften ist der Gleichheitssatz in den Art. 18 Abs. 1 und Art. 157 des AEU-Vertrags verankert. Zudem enthält Titel III der EU-Grundrechtecharta („Gleichheit“) mehrere Artikel (insbesondere Art. 20) zur Gewährleistung des Gleichheitssatzes.
By frank
alle deine Definitionen sind richtig, nur halt nicht auf DSL = Produkt anwendbar.

Sie meine Beispiele oben.

"...Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt".

Physikalische Gesetze bei der Datenübertragung über Kabel langen dir als Grund nicht?
Verteilung der Funkkapazitäten, damit alle Teilnehmer etwas abbekommen, ist dann ja wohl trotzdem gelebte Gleichbehandlung.

„Das Recht achtet auf Gleichheit“, ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht.
Nur das eben kein Recht auf schnelles Internet als solches in der Verfassung vorkommt. Also gibt es auch nichts worauf man achten muss. Gibt ja auch kein Recht auf 7000€ Netto im Monat oder auf die Frau des Nachbarn.
Hallo framoflo,

folgenden Link kennst du schon?
http://forum.telekom.de/foren/read/service/service/tarife/call-surf-via-funk/lte-drosselung-lte-die-...

Meine persönliche Meinung:
Ich hoffe wirklich es wird mal Geld gesammelt und dann wird geklagt.

Das endlich mal geklärt wird:

Was ist ein funktionaler Internetzugang
Welchen Anspruch hat man als Kunden (Mindestgeschwindigkeit und Qualität)

Die Momentane Situation mit 30 GB und dann Drosselung auf 0,384 Mbit/s finde ich nicht in Ordnung. Im Moment hat man ja leider nur Anspruch auf einen analogen Anschluss...

Das ist keine Rechtsberatung.

Man müsste sich schon genau mit dem Thema auseinandersetzen, ob man dann gewinnt ist eine andere Frage. Zumindest würde die Presse dann darüber berichten.


Den Universaldienst kennst du ja, oder?
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Universaldienst/universaldienst-node...

Gruß Robert
Der Link ist besser.

TKG § 78
Universaldienstleistungen
http://dejure.org/gesetze/TKG/78.html

(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.

(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:

1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,

Gruß Robert

Also ein Polo muss so schnell sein wie ein Ferrari bzw. der Ferrari darf nicht mehr kosten wie ein Polo?

Im Moment ist bei LTE(Polo) und DSL(Ferrari ) der Polo irgendwie teurer hm....


Alternativ - wer 100€ bezahlt bekommt von der RWE so viel Strom wie er will?

In Berlin würder RWE für die Stromflat nur 30€ nehmen oder wie

Flugzeuge dürfen nicht mehr fliegen, weil Autos können es ja auch nicht?

Ja wenn Flugzeuge nur noch von Stadtbewohnern gebucht werden dürfen bin ich dafür ...

Gleichstellungsgrundsatz stellt die Möglichkeit zu gleichen Entscheidung sicher er schreibt die Wahl zur selben Möglichkeit nicht vor
§TKG 78 UDV => Du bekommst einen Telefon Anschluss ggfs.auch mitten im Wald
> ggfs.auch mitten im Wald

Nein. Die Versorgungspflicht der Telekom gilt nur innerhalb von Ortschaften und auch nur dann, wenn es keinen alternativen Netzbetreiber gibt.
zwei Dinge als vergleichbar / ebenbürtig / gleichartig darstellen "Ständige Schlaflosigkeit gefährdet laut der Weltgesundheitsorganisation WHO die Gesundheit: Sie stellt Schlafstörungen auf eine Stufe mit Diabetes mellitus, koronarer Herzkrankheit oder Lungenkrebs"; "Samsung-Präsident stellt Windows 8 auf eine Stufe mit Windows Vista"; "Der Bischof von San Sebastian stellt Abtreibungen auf eine Stufe mit dem Holocaust"; "Auch US-Unternehmen haben derzeit mit einer massiven Welle von Hacker-Angriffen zu kämpfen. Analysen des US-Geheimdienstes stufen die Gefahr von Cyber-Attacken ebenso ein wie der BND und haben kürzlich vor der Gefahr gewarnt. Die Angriffe aus dem Internet werden demnach von den Behörden bereits mit konventionellen Terroranschlägen auf eine Stufe gestellt"
Abgesehen von den Grundrechten und der Aktuellen Gesetzeslage finde ich es traurig wie ein einst so Seriöses Unternehmen mittlerweile anscheinend mehr auf den Geldbeutel des Kunden als auf dessen Zufriedenheit zu achten scheint.
Welche Grundrechte und aktuellen Gesetzte meinst Du? Das Grundrecht der freien Vertragsgestaltung? Das Grundrecht mir den Anbieter meiner Wahl zu suchen?

Und nun seien wir mal ehrlich: was erwartest Du von einem börsennotiertem Unternehmen? Dass sie sich genauso Verhalten. Mit 32% ist der Bund noch größter Einzelaktionär. Wenn Du eine andere Geschäftspolitik willst, kannst Du am 22.9. dem Eigentümer deine Meinung mitteilen.
Hallo liebe Telekom,

ich habe schon desöfteren versucht den Vorschlag zu machen, einen weiteren Tarif via Funk anzubieten, bei dem es KEINE Drosselung gibt, dafür aber auch nur eine Verbindung mit 2-3Mbit/s zur Verfügung gestellt wird.
Ich frage mich, wo da das Problem sein soll. Ich bin der FESTEN Überzeugung, dass dies machbar wäre und daher halte ich die angebotenen Tarife für REINE ABZOCKE.
Zudem bin ich der Meinung, dass jeder ehemalige DSL Light Besitzer mit dieser Lösung sehr zufrieden wäre. Ich glaube, dass viele keine 16Mbit/s brauchen, die nach 10 GB bzw. nach spätestens 5 Tagen aufgebraucht sind.

Zumal wir Jahre lang für eine DSL 16000 Flat gezahlt haben, aber nur DSL Light (knapp 400 kbit/s Down und Knapp 80 kbit/s Up) also SAGE UND SCHREIBE 40 mal weniger also 2,5 % bekommen haben.

Alleine für diese Schweinerei sollte zumindest diesen Kunden ein unbegrenzter Tarif zur Verfügung stehen.
Außerdem widerspricht sich der Begriff "Flatrate" meiner Meinung nach mit dem der Drosselung.
Es wäre auch ein Anfang gemacht, wenn die Drosselung zumindest mal auf 1,5 Mbit/s geändert würde. Aber ich denke, dass dies hier wieder einmal verschwendete Zeit ist und sich bei der Telekom nichts tun wird.

Man sollte die Leute, die für diese Schweinerei verantwortlich sind mal mit einer solchen Verbindung für ein Jahr ausstatten. Ich würde gerne mal sehen wie Sie damit zurecht kommen, wenn sie ein Video mit 5 Minuten Länge mehr als 10 Minuten puffern lassen müssen, um es ruckelfrei ansehen zu können oder Meldungen bei Up- und Download bekommen, dass dieser fehlgeschlagen ist, weil er zu lange gedauert hat.

MfG Daniel
Inzwischen ist das Thema sehr brisant. Im Telekom-Forum hat sich bereits eine Verbraucheroffensive geformt, die mit Schreiben an den Telekom-Vorstand, an die Verbraucherzentralen, die Bundesnetzagentur und das Breitbandbüro sowie einer Bundestagspetition eine Gleichbehandlung von LTE-zu-hause und DSL fordert. Bisher nutzen die Anbieter ja das Schlupfloch, dass LTE Teil des Mobilfunks ist. Wir halten entgegen, dass die Tarife z.B. Call&Surf via Funk Festnetztarife sind, die lediglich eine Funktechnologie für die Bereitstellung eines Breitbandzugangs nutzen.
Erste kleine Erfolge gibt es schon, immerhin hat die BNetzA einen Brief an die Anbieter Vodafone und Telekom geschickt mit der vorsichtigen Anfrage, ob bei den LTE-Tarifen das Volumen und die Drosselgeschwindigkeit nicht auf das bei DSL übliche angehoben werden könne.
Wer mehr wissen möchte kann z.B. auch hier schauen:
http://www.bonitz-pleissa.de/LTE-und-die-Drossel
Es liegt doch auf der Hand: bei mobiler Technik teilt man sich die Ressource einer Zelle. Wenn mehrere Nutzer dauerhaft Daten laden - ohne Drosselung passiert das sehr wahrscheinlich - ist die Zelle immer belegt. Das bedeutet:

- wer seinen Tarif normal nutzt und nur mal ein Video schauen will, muss dann warten
>> dann zahlst du für eine Leistung und kannst aber meist vlt. nur 1 von 16 gebuchten MBit/s nutzen - das ist besser?

- wer seinen Tarif normal nutzt und vlt. 8GB bezieht, zahlt ebenso viel wie jemand, der vielleicht das 10-20 fache an Daten (und damit mehr Leistung) bezieht

Wer das Netz stärker beansprucht, muss sich auch stärker am Ausbau beteiligen. Oder: mehr Leistung auch gleich höherer Preis....


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